Abmahnung. Ein Wort mit einem üblen Beigeschmack seit hunderte, ja tausende Nutzer oder vermeintliche Nutzer von Internettauschbörsen unerfreuliche Anwaltspost in ihren Briefkästen fanden. Ich selbst stehe seit 2007 ganz vorne im Schützengraben, habe abgemahnt und gegen Abmahnungen verteidigt.
Doch was da nun auf meinen Schreibtisch geflattert kam, ist völlig neu. Die Kanzlei U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg verschickt Abmahnungen (man munkelt bis zu 10.000 Stück) an Personen, die sich auf der Pornoplattform "Redtube" das eine oder andere Filmchen angeschaut haben sollen. Dabei soll es sich um "Amanda's Secret" und "DreamTrip" handeln. Moment mal, sagt ihr jetzt. Da lädt man doch garnix runter....oder hoch. Das ist doch ein Stream.
Richtig. Die U+C Rechtsanwälte stellen sich auf den rechtlichen Standpunkt, dass das kurze Zwischenspeichern, das beim Streaming lokal passiert, eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Vervielfältigen darf nach § 16 UrhG ein Werk aber nur der Rechteinhaber http://dejure.org/gesetze/UrhG/16.html. U+C sagt also: "Dadurch, dass du dir diesen Film angeschaut hast, hast du eine Raubkopie hergestellt."
Aber ist das wirklich so? Hier ist Vorsicht geboten.
Bei Redtube handelt es sich um eine Plattform, die zu dem Online-Porno-Imperium von Manwin gehört. Diese Plattform ist grundsätzlich legal (von Jugendschutzbelangen mal abgesehen) und verdient ihr Geld mit Werbung und Premiumaccounts. Ein User von Redtube kann also zunächstmal davon ausgehen, dass er sich legal Pornos anschaut. Nun ist es aber so, dass jeder mit einem Account dort Videos hochladen kann. Wie bei youtube. Und das müssen nicht immer die Rechteinahber sein. Im Falle der Abmahnung ist das die Schweizer Firma "The Archive". Die sagt: "Unsere Filme sind ohne unsere Erlaubnis bei Redtube hochgeladen worden." Und das ist der springende Punkt: Nur weil der Film illegal auf dem Portal war, kann auch die "Vervielfältigung" durch das Streaming illegal werden. Wenn überhaupt.
Das reine Anschauen von Filmen ist ein urheberrechtsfreier Vorgang. Ich darf mir also auch eine Raubkopie auf DVD anschauen (aber nicht besitzen, wird also schwierig.....). Dort Unterschied zu einem Stream ist ertsmal nicht ersichtlich. Außerdem ist es für einen User nicht offensichtlich, ob ein Film legal oder illegal auf die Plattform hochgeladen wurde. Und drittens macht das Urheberrecht für den technischen Vorgang des Streamuing (unter engen Voraussetzungen) gerade eine Ausnahme von Vervielfältigungsverbot.
Zusätzlich ist die Datenermittlung mit vielen Fragezeichen versehen. Noch ist nicht raus, wie die Kanzlei überhaupt an die Daten gelangte und ob das rechtmäßig war.
Das führt alles dazu, dass die Abmahnung rechtlich sehr wackelig ist. Wie wackelig hängt natürlich vom einzelnen Fall ab. Solltet ihr so eine Abmahnung erhalten haben, bitte keine vorschnellen Reaktionen. Ich berate euch gern, meldet euch einfach.
P.S.: Trittbrettfahrer verschicken nun schon Streamingabmahnungen per eMail. Sehen genauso aus, sind aber Betrugsversuche. Bitte sofort löschen und auf keinen Fall den Anhang öffnen.
Streaming-Abmahung von U+C Rechtsanwälte
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